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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Catering (Essen): > Es wird Catering für die auftretenden Bands geben > (vertraglich mit den Bands festgehalten). Die > Helfer (teilweise Vereinsmitglieder, teilweise > Externe) sollen während ihrer Arbeitseinsätze auch > verpflegt werden. Wie sind die Ausgaben für das > Catering jeweils korrekt zu verbuchen? > > # Die Verpflegung der Band wird wie die Gage > verbucht. > Bei den Helfern sind es Sachbezüge oder > Annehmlichkeiten. Beides bleibt in der Regel > lohnsteuerfrei (60-Euro-Grenze) > > Verzehrgutschein für Getränke: > Wir denken darüber nach, für Helfer (teilweise > Vereinsmitglieder, teilweise Externe) einen > Verzehrgutschein für Getränke auszugeben, den > diese nach ihrem Arbeitseinsatz einlösen können. > Wie wäre das zu verbuchen? Ist dies mit Blick auf > die Gemeinnützigkeit bedenklich? > > # Die Verzehrgutscheine werden nicht anders > behandelt als ausgegebene Verpflegung (s.o.). Sie > werden nur soweit berücksichtigt, wie sie > eingelöst werden. > Bei Mitgliedern und Ehrenamtlern können das > Aufmerksamkeiten im Rahmen besonderer > Arbeitseinsätze sein und sind > gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie in einem > angemessenen Rahmen bleiben. > > T-Shirts für Helfer: > Es soll spezielle T-Shirts für Helfer (teilweise > Vereinsmitglieder, teilweise Externe) geben, damit > diese auch als solche auf dem Konzert erkennbar > sind. Wie wären die Ausgaben für die T-Shirts zu > verbuchen? Wir denken hier auch über einen > Unkostenbeitrag nach. Wie wären diese Einnahmen zu > verbuchen? > > # Als "Arbeitskleidung" wären das Kosten der > Veranstaltung. Wenn die Helfer die Shirts > behalten, werden sie wie oben behandelt. Ein > Eigenanteil ist aber eine Einnahme des > wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. > > Freier Eintritt: > Helfer (teilweise Vereinsmitglieder, teilweise > Externe) und Vereinsmitglieder sollen freien > Eintritt für die Konzerte erhalten. Wie ist das zu > verbuchen? > > # wie oben > > Pfandeinnahmen: > Im Getränkeverkauf werden wir mit Pfand arbeiten. > Wie sind Einnahmen zu verbuchen, die durch nicht > zurückgegebene Becher entstehen (die Gäste holen > also ihr Pfand nich zurück)? Das gehört ja mit in > den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, hier bin > ich mir allerdings beim genauen Konto nicht > sicher. > > # Beim Nichtbilanzierer ist das Pfand eine > Einnahme (Ertrag). Sie fällt in den gleichen > Bereich wie der Verkauf der Getränke.
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