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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
NNagowski schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich bin relativ frisch gebackener Kassier eines > neu gegründeten Vereins, der als Satzungszweck > schwerpunktmäßig Konzerte einer bestimmten > Musikrichtung organisiert. Für die Realisierung > der Konzerte greifen wir auf Helfer innerhalb und > außerhalb der Mitgliedschaft des Vereins zurück. > Die Gemeinnützigkeit wurde uns in Aussicht > gestellt (geprüfter Satzungsentwurf). Wir rechnen > damit, dass wir dieses Jahr bzgl. Umsatzsteuer die > Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen > können > > Für die Buchhaltung nutzen wir den SKR 49. Jetzt > sind bei mir einige Fragen aufgekommen, wie > bestimmte Ausgaben für die Helfer auf den > Konzerten zugeordnet werden sollen. Für jede > Hilfestellung wäre ich sehr dankbar :) Mir wäre > auch schon sehr geholfen, wenn mir jemand etwas > dazu sagen kann, unter welchen steuerlichen > Bereich die folgenden Punkte fallen, das passende > Konto im SKR 49 finde ich dann vermutlich. > > Catering (Essen): > Es wird Catering für die auftretenden Bands geben > (vertraglich mit den Bands festgehalten). Die > Helfer (teilweise Vereinsmitglieder, teilweise > Externe) sollen während ihrer Arbeitseinsätze auch > verpflegt werden. Wie sind die Ausgaben für das > Catering jeweils korrekt zu verbuchen? > > Verzehrgutschein für Getränke: > Wir denken darüber nach, für Helfer (teilweise > Vereinsmitglieder, teilweise Externe) einen > Verzehrgutschein für Getränke auszugeben, den > diese nach ihrem Arbeitseinsatz einlösen können. > Wie wäre das zu verbuchen? Ist dies mit Blick auf > die Gemeinnützigkeit bedenklich? > > T-Shirts für Helfer: > Es soll spezielle T-Shirts für Helfer (teilweise > Vereinsmitglieder, teilweise Externe) geben, damit > diese auch als solche auf dem Konzert erkennbar > sind. Wie wären die Ausgaben für die T-Shirts zu > verbuchen? Wir denken hier auch über einen > Unkostenbeitrag nach. Wie wären diese Einnahmen zu > verbuchen? > > Freier Eintritt: > Helfer (teilweise Vereinsmitglieder, teilweise > Externe) und Vereinsmitglieder sollen freien > Eintritt für die Konzerte erhalten. Wie ist das zu > verbuchen? > > Pfandeinnahmen: > Im Getränkeverkauf werden wir mit Pfand arbeiten. > Wie sind Einnahmen zu verbuchen, die durch nicht > zurückgegebene Becher entstehen (die Gäste holen > also ihr Pfand nich zurück)? Das gehört ja mit in > den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, hier bin > ich mir allerdings beim genauen Konto nicht > sicher. > > Danke im Voraus für jede Hilfe! :) > Herzliche Grüße, > Natalie Nagowski
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