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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dann wird ja mit der Zahlung zugleich eine > Verbindlichkeit aus Leistungen übertragen. > Bilanziell betrachtet würde man also "Bank gegen > Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" > buchen. Das wäre kein Vermögenszuwachs, zumindest > dann nicht, wenn die Kosten der zu erbringenden > Workshops dem gezahlten Betrag entsprechen. Damit > kommt eine Spende nicht in Frage.
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