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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Birgit schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer und sehr geehrte > Forenmitglieder, > > wir gründen in diesem Monat einen gemeinnützigen > Kulturverein - wir bieten Konzerte, Workshops und > Lesungen an. > > Gründungsmitglied wird unter anderem ein > nebenberuflicher, privater Veranstalter sein, der > seine bisherige Privatinitiative auch in den > Kulturverein überführen wird. Bei ihm wurden bis > jetzt Beträge von Teilnehmern für einen > mehrtägigen Musikworkshop bezahlt, der aber wegen > Corona leider abgesagt werden muss. Diese > Workshopgelder (ca. 5.000,- €) möchte er jetzt mit > in den Verein einbringen, weil dann der Verein > Veranstalter ist. Die Teilnehmer sind aber nicht > zwingend Vereinsmitglieder. Der Workshop wurde auf > nächstes Jahr verschoben. > > Könnte ich dies als Einlage buchen? (mit > Schriftstück für die Geldübergabe etc.) > > Ist dies rechtlich überhaupt möglich? > > Vielen Dank im Voraus > > P.S. Schade, wenn das gleich ein großer > Startfehler wäre
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