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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Diese Fahrtkosten können nicht als Reisekosten > erstattet werden, da es sich im Prinzip um Fahrten > Wohnung/Arbeitsstätte handelt, richtig? > > # Ja, in dem Fall ist der Vereinssitz die erste > Tätigkeitsstätte > > Kosten für Speisen, Getränke oder auch > Übernachtungen bei Vorstandssitzungen, > Mitgliederversammlungen etc. können nur im Rahmen > von max. 60.-€/Jahr pro Vorstandsmitglied > übernommen werden. > Werden höhere Kosten übernommen, ist das bis zum > Betrag der Ehrenamtspauschale noch unschädlich? > > # Da würde ich einfach die nicht ausgeschöpfte > Ehrenamtspauschale als Sachlohn nutzen.
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