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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
AndreaV schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, liebe > Forenmitglieder, > im Nachgang zu Ihrem interessanten Webinar > "Vergütungen und Aufwand im Ehrenamt" letzte Woche > bräuchte ich nochmals eine Bestätigung zweier > Sachverhalte: > > 1. Ein Vorstandsmitglied erhält eine monatliche > Vergütung (im Prinzip wie ein Arbeitnehmer), > welche lt. Satzung auch möglich ist. > Dieses Vorstandsmitglied fährt des Öfteren im Jahr > von sich zuhause zum Vereinssitz. Eine Regelung > über eine Tätigkeitsstätte gibt es nicht. > Diese Fahrtkosten können nicht als Reisekosten > erstattet werden, da es sich im Prinzip um Fahrten > Wohnung/Arbeitsstätte handelt, richtig? > Es wäre lediglich eine Erstattung der > Entfernungskilometer (pauschal versteuert) möglich > oder eine Angabe dieser Kosten in der persönlichen > Steuererklärung des Vorstandsmitglieds? > > 2. Kosten für Speisen, Getränke oder auch > Übernachtungen bei Vorstandssitzungen, > Mitgliederversammlungen etc. können nur im Rahmen > von max. 60.-€/Jahr pro Vorstandsmitglied > übernommen werden. > Werden höhere Kosten übernommen, ist das bis zum > Betrag der Ehrenamtspauschale noch unschädlich? > Beispiel: Ein Vorstandsmitglied erhält eine > Ehrenamtspauschale von 500.- im Jahr 2021 > ausbezahlt. Des Weiteren werden "Annehmlichkeiten" > (Speisen, Getränke, Übernachtung) bei > Vorstandssitzungen, diverse Besprechungen, > Mitgliederversammlung, Vereinsjubiläum in Höhe von > 250.- (Jahr 2021) gewährt. > Ist das steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlich > unschädlich? Darf also mit diesen weiteren Kosten > max. der gesamte Ehrenamtsfreibetrag ausgeschöpft > werden? > > Vielen Dank für Ihre Unterstützung > Freundliche Grüße > Andrea V.
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