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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Zahlung teilweise für den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb ist, muss das aufgeteilt werden > (aber nur soweit), weil der Zuschuss dort als > gewinnerhöhende Einnahme behandelt wird. > Zwischen den anderen steuerlichen Bereiche muss > nicht aufgeteilt werden, weil das > ertragssteuerlich ohne Folgen bleibt.
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