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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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MarionM schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeffer, > > wir sind in der Behindertenarbeit tätig, > > zum Zwecke von Ausflügen und Kursen werden > behinderte Menschen von einem Fahrer mit unserem > Kleinbus abgeholt und wieder nach Hause gebracht. > (Am Ziel erfolgt separate Betreuung - es geht mir > hier nur um den Fahrer) Für den Transport bei zwei > Fahrern sind hier Regeln zu finden, nicht aber bei > nur einem Fahrer. > > Es stellt sich die Frage ob der Fahrer mit der > Übungsleiterpauschale §3Nr26 EStG vergütet werden > darf. > > Für den Bereich der Altenhilfe gibt es hier ein > Urteil, nachdem bei nur einem Fahrer - von > Senioren einer teilstationären Tagespflege, die > Steuerbefreiung im Rahmen der Ü-Pausch. für den > Fahrer zugelassen wurde, da die Tätigkeit weit > mehr als das Fahren selbst ausmacht. > Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschied > mit Urteil vom 8. März 2018 (Az. 3 K > 888/16; > > Könnte man dies im Bereich der Behindertenarbeit > ebenso betrachten ? Die beförderten Personen haben > Pflegestufen, körperliche und/oder geistige > Beeinträchtigungen, müssen teils an der Türe oder > Zimmer abgeholt werden, benötigen teils > Unterstützung beim Einstieg und natürlich > geschulte Ansprache. > > Kann ich Ihrer Einschätzung nach den Fahrer mit > der Übungsleiterpauschale abrechnen ? > > Ich danke für Ihre Einschätzung
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