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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gemeinützige Organisationen sind (wie alle > umsatzsteuerlichen Unternehmer) zum Vorsteuerabzug > berechtigt, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind. > In der Regel ist das nicht der Fall, weil die > Zuschüsse in den nichtunternehmerischen Bereich > fallen.
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