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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Miguel Montero schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, wir sind jetzt schon mehrere Male bei > Ausschreibungen auf folgenden Satz gestoßen: > > „Der/Die Antragsteller/in erklärt, dass er/sie im > Rahmen dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug > berechtigt ist und dies bei der Berechnung der > Gesamtkosten berücksichtigt hat (Ansatz ohne > Umsatzsteuer) oder nicht berechtigt ist.“ > > Was heißt das genau? > > Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Wann sind wir > zum Vorsteuerabzug berechtigt? > > Vielen Dank schon im Voraus. > > Miguel Montero
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