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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gilt: Sie dürfen nur tatsächlich > angefallene Kosten ersetzen. Die Reisekosten > können zwar im Einzelfall höher sein als die > steuerfreien Pauschale von 30 Cent pro > Fahrkilometer (nicht pro Entfernungskilometer). > Der Ehrenamtler müsste das aber erst einmal > nachweisen. > Die Berufung auf das Justiz- und > Entschädigungsgesetz ist natürlich völliger > Unsinn, weil sich das auf die Entschädigung von > Gutachtern, Zeugen usf. vor Gericht bezieht.
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