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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Petra schrieb: ------------------------------------------------------- > • Kosten des Bankkontos > • Zinsen für das Girokonto > # stehen nicht mit der Vermögensverwaltung in > Verbindung, sondern mit allen Umsätzen. Deswegen > keine Vermögensverwaltung. > -> Gehören sie dann in den Zweckbetrieb? > > > • Vereinsschutzbrief > • Visitenkarten > • Kosten der Website > • Kosten für Gründungsfeier > • Satzung beinhaltet Förderung von Familien, es > werden Liederheften für ein gemeinsames Singen mit > Familien gedruckt > • Satzung beinhaltet Förderung der Jugendhilfe, es > werden Lebensmittel (z.B. Kuchen, Spekulatius, > Süßigkeiten), Feuerholz, Fackeln, ... für den > Jugendclub gekauft. > • Satzung beinhaltet Hilfe für Menschen in > Pflegeeinrichtungen und Nicht-Pflegeinrichtungen. > Obdachlose werden zum Zahnarzt gefahren, dafür > erhält der Fahrer eine Fahrtkostenpauschale von > 0,30€ pro Kilometer. > > Hier müssten aber erst einmal Einnahmen erzielt > werden, die in den Zweckbetrieb fallen, und die > genannten Ausgaben müssen mit diesem Zweckbetrieb > in Zusammenhang stehen. > Das gilt für die Kosten für die Gründungsfeier > sicher nicht. Für die anderen Ausgaben ist es > denkbar. > > -> Für die Veranstaltungen im Jugendclub, > Obdachlosenhilfe usw. erhalten wir kein Geld. Die > Teilnahme/Hilfe ist kostenlos. Wir bezahlen die > Kosten aus den Spenden. Fallen diese Ausgaben dann > in den ideellen Bereich?
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