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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für die Zuordnung zum wirtschaftlichen Bereich ist > nicht der Satzungsbezug entscheidend, sondern ob > es eine wirtschaftliche Einnahme ist > (Leistungstausch). > > Die Einordnung erfolgt also so: > > Wirtschaftliche Einnahme? > NEIN = ideeller Bereich > > Wenn JA: Ist es ein bloßer Vermögensertrag? > wenn JA, dann Vermögensverwaltung > > wenn NEIN > Ist es ein Zweckbetrieb (Regelungen der §§ 65 bis > 68 AO) > > wenn NEIN = steuerpflichtiger wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb > > Der Satzungbezug hat nur Bedeutung für die > Zweckbetriebszuordnung. > Auch satzungswidrige Ausgaben können also in den > ideellen Bereich fallen.
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