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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - Ist es somit auch korrekt, alle damit > verbundenen Ust-pflichtigen Ausgaben (Druck, > Layout, Lektorat, ...) bei der Ust-Erklärung > geltend zu machen? (Was micht dabei stutzig macht > ist, dass diese Ausgaben ja im Rahmen der mit > Zuwendungen geförderten, ideellen Projekte > entstehen.) > > # Wenn der Druck teilweise aus Zuwendungen > gefördert wird, ist nur ein teilweiser > Vorsteuerabzug möglich. Der Verkauf der > Drucksachen ist dann ja nur teilentgeltlich und > die Kosten stehen nur teilweise in Zusammenhang > mit einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz. > > - In Zukunft werden evt. ein großteil der Produkte > kostenlos abgegeben, die Ausgaben bleiben groß, > die Einnahmen werden minimal sein. Z.B. 10.000 € > Ausgaben (davon 1.900 € Ust) und 100 € Einnahmen > (7€ Ust). Kann ich dann tatsächlich mit einer > Ust-Rückzahlung von 1.803 € rechnen? > > # Auch wenn ein Teil der Drucksachen kostenfrei > abgegeben wird, gilt, dass die Kosten nur > teilweise in Zusammenhang mit einem > steuerpflichtigen Ausgangsumsatz stehen. > Auch dann ist nur ein anteiliger Vorsteuerabzug > möglich. > > - Was gilt, wenn in einem Jahr gar keine Einnahmen > generiert werden? > > # Ohne Umsätze keine Umsatzsteuer. Die Zuordnung > von Umsatz und Vorsteuerabzug geschieht nicht > jahresbezogen. Entscheidend ist allein, ob > irgendwann ein steuerpflichtiger Verkauf erfolgt > und die entsprechenden Ausgaben als Kostenelemente > in die Erbringung dieser Umsätze eingehen.
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