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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Hannes Himmelreich schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > Mich plagt eine Frage zur Umsatzsteuer: > > Ein e.V. ist fast ausschließlich ideell tätig, im > Rahmen von Projekten, die überwiegend durch > Zuschüsse von staatlichen und nicht-staatlichen > Geldgebern finanziert werden. > Der Umsatz im nicht-ideellen Bereich lag immer > unter 22.000 €, die Kleinunternehmerregelung > greift somit. > Es wurde jedoch auf Vorsteuerabzug optiert und > jährlich eine USt-Erklärung eingereicht. > > Darin wurden erfasst: > - Einnahmen aus Verkäufen von Publikationen > (Themen entsprechen den ideellen Vereinszielen), > versteuert mit 7% > - Ausgaben für den Druck dieser Waren, versteuert > mit 19%. > - Es kam jährlich zu Ust-Rückzahlungen durch das > FA. > > Meine Frage: > Die in der Ust dargestellten Einnahmen und > Ausgaben finden im Rahmen der geförderten Projekte > statt, sind also dem ideellen Bereich zuzuordnen. > Ist das genannte Vorgehen vor diesem Hintergrund > korrekt? > Oder ist eine Zuordnung der genannten Ausgaben zum > ideellen Bereich zwingend, da sie ja auch mit > Projektfördermitteln finanziert werden, die dem > ideellen Bereich zugeordnet sind? > In diesem Fall müssten die Verkäufe ohne Ust > stattfinden und auf eine Erstattung der Ust für > die dafür angefallenen Ausgaben ist nicht möglich, > richtig? > > Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! > Beste Grüße, H.
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