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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Rechnung stellen darf der Verein in jedem > Fall. > Die Frage ist einzig, wie die Einahmen steuerlich > behandelt werden. Das kann Zweckbetrieb oder > steuerpflichtiger wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb sein. > Zu beachten ist auch die Umsatzsteuerpflicht. Hier > greift aber die Kleinunternehmerregelung.
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