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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein > Steuerberater solchen Unsinn erzählt. > Unterschrieben werden muss eine Rechnung ohnehin > nicht. > Nach § 14 UStG ist der "Unternehmer" verpflichtet, > eine Rechnung auszustellen. > Die Angaben, die enthalten sein müssen, finden > sich dort aufgelistet. Die Angabe "Rechnung" muss > jedenfalls nicht enthalten sein. > In der Regel kann man das Problem so lösen, dass > man erst nach Rechnungstellung zahlt.
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