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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben eine Künstlerin (Kirchenmusik > hauptberuflich), die für ihre Leistung > (Orgelspiel), für das ein Honorar vereinbart ist, > nach Auskunft ihres Steuerberaters keine Rechnung > schreiben dürfe, da sie keine Kleinunternehmerin > sei. Eine Rechnung „unterschreiben“, dürfe sie > aber. > > Kann sich darauf irgendjemand einen Reim machen? > > Davon abgesehen: Was muss der Beleg, den sie mir > verfasst (ob sie das Rechnung nennt oder nicht), > enthalten, damit ich das für meine Buchhaltung > (EÜR) akzeptieren kann?
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