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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn wir Referenten Fahrkosten erstatten, kann ich > das in die gleichen Konten buchen oder kommt das > mit in das Konto bezogenene Leistungen 6680? > > # Wenn Referenten Vergütungen bekommen, kann man > das sicher zusammen mit den Reisekosten erfassen > (also 6680). Sonst gibt es das allgemeine Konto > 6810. > > Zusätzlich erstattete Fahrtkosten müssen nicht > unter Löhne/Gehälter erfasst werden. In die > Lohnkosten gehören nur Zahlungen die auch in der > Lohnbuchhaltung erfasst werden müssen (Sachlohn), > z.B. das Jobticket.
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