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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Verkauf von Sportkleidung ist kein > Zweckbetrieb. Es sind hier die Voraussetzungen des > § 64 AO regelmäßig nicht erfüllt. Die Einnahmen > müssen also im steuerpflichtigen Bereich gebucht > werden. > Das gilt auch, wenn damit keine Überschüsse > erzielt werden.
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