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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Ehrenamtspauschale > Für ein kleines Sommerfest brauchen wir vier > Helferfür etwa 8 Stunden, die wir mit 10 € pro > Stunde entlohnen möchten. Müssen wir mit den > Helfern einen Vertrag abschließen? > > # Keinen schriftlichen. Ein formloser Vertrag > entsteht ja automatisch. > > Oder reicht es, wenn wir am Ende des Tags 80 € > Euro auszahlen? Müssen wir uns die Ausgabe in > irgendeiner Form belegen lassen? > > # Es sollte der Nachweis geführt werden, dass die > Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale > bestehen, d.h. es muss irgendwie dokumentiert > sein, welche Tätigkeit in welchen Umfang ausgeübt > wird. Da reichen z.B. Stundenabrechnungen. > Übrigens gilt der Freibetrag z.B. nicht für > Tätigkeiten beim entgeltlichen Verkauf von Speisen > und Getränken. > > Oder tragen wir die Ausgabe einfach ins Kassenbuch > ein? > > # Das natürlich auch. > > Dass jede Person nur 840 € im Jahr an > Ehrenamtspauschale erhalten darf, ist mir bekannt. > Müssen wir uns jedoch vom Helfer bestätigen > lassen, dass er im laufenden Jahr mit unserer > Entlohnung 840 € nicht überschreiten wird, oder > liegt das im Verantwortungsbereich des Helfers und > wir zahlen einfach aus? > > # Das empfiehlt sich, weil das Risiko einer > nachträglichen Abführung von Abgaben beim Verein > liegt. > > # Übungsleiterpauschale > Wir möchten im Verein kleine Workshops anbieten, > diese sollen von einem Mitglied durchgeführt > werden. Hier im Prinzip die gleichen Fragen wie > oben. > > # Da gibt es keine Bedenken. Es gelten die o.g. > Anforderungen.
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