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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Regelung ist zunächst eine > sozialversicherungsrechtliche. Auch steuerlich > gilt aber, dass bloßer Aufwandsersatz steuerfrei > bleibt. Leider gibt es hier keine so klaren > Regelungen.
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