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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich hier um eine Pauschalgrenze für > steuerfreien Aufwandsersatz. Die gilt aber nur, > wenn keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen > und es keine faktischen Vergütungen sind, sondern > die Zahlungen im Wesentlichen nur den wirklichen > Aufwand abdecken.
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