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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Ballermann_1959 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > ich bin in einem gemeinnützigen Fussballverein der > 1. Schatzwart. > > Ich habe ein Problem Rücklastschriften+Gebühren > (Mitgliedsbeiträge) im SKR 49 und > Inkasso-Einnahmen (Mitgliedsbeiträge) zu buchen. > Z.b. Rücklastschrift 100,00 EUR + Gebühren 6,80 > EUR= 106,80 EUR. > > - die Gebühren der Rücklastschrift über 6,80 EUR > würde ich auf das Konto 4712 - SKR 49 buchen. > - die Rücklastschrift über 100,00 EUR an sich auf > ein aufgemachtes Konto 2112 (Rücklastschriften) - > Skr 49 buchen. > Ist das so OK? > > Die Rücklastschrift+Gebühren über 106,80 EUR würde > ich gerne an das Mitglied weitergeben wollen.. Ist > hier eine Soll-Stellung über 106,80 EUR für das > Mitglied auf dem Konto 2110 - SKR49 in Ordnung? > > Oder, wie ist die genaue Buchung richtig? > > Zum Inkasso: > Für das Mitglied habe ich einen Beitragsrückstand > über 100,00 EUR an das Inkasso gemeldet. > Das Inkasso überweist mir nach erfolgreicher > Mahnung, einen Betrag über 100,00 EUR. Die buche > über das Konto 2110 (Mitglied). Ist das so OK? > > Es kommt aber auch vor, falls das Mitglied nicht > bezahlen will, ich mir einen Titel (30Jahre) beim > Amtsgericht holen muss. Wie verbuche ich die > anfallenden Gebühren bzw. die Kosten des > Inkasso-Büros > an mich, sagen wir mal 61,00 EUR. > Wie ist dann die richtige Kontierung der > Kosten+Gebühren. > > PS: Ihr Buch "Buchhaltung für Vereine" habe ich > mir gekauft. Aber in dem Fall hilft es mir nicht > weiter. > > Mit freundlichen Grüßen > Bodo Meyer
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