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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Gerd schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich beziehe mich auf meinen Beitrag vom 20.07. > Vielen Dank, der Verein darf also > Zuwendungsbescheinigungen an die Spender > ausstellen. > Zusatzfrage: Der Verein (e.V.) will die > eingegangene Spendensumme plus einem Zuschlag aus > der Vereinskasse einigen geschädigten Familien > direkt zukommen lassen, also keiner gemeinnützigen > Institution. Ist da mit Problemen seitens des > Finanzamts zu rechnen? > Vielen Dank
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