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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > Wir kaufen für unsere Team regelmäßig Aufkleber, > die auf Helme geklebt werden sollen um ein > einheitliches Helm Design zu ermöglichen. > Bisher haben wir diese für einen Unkostenbeitrag > von 2.50 Euro abgegeben. (Wirtschaftlicher > Bereich) Das ist verkraftbar gewesen. > > Nun ist der Einkauf auf 6 Euro angestiegen und wir > möchten Ungern diesen hohen Betrag verlangen. > > Ist es zulässig, dass man die Eingangsrechnung > (incl 19% Ust) auf verschiedene Bereiche bucht um > die Kosten des Unkostenbeitrags zu senken. Der > Aufkleber dient dem einheitlichen Erscheinungsbild > und steht in keiner Konkurrenz zu irgendwelchen > Unternehmern. > > Bsp: 50% ideller Bereich und 50% Zweckbetrieb. > oder 50% ideller Bereich und 50% WB? > > oder wie sind die Ausgaben und Einnahmen am besten > zu verbuchen? > > Ist ggf. auch 100% im idellen Bereich zulässig und > 100% der Einnahmen als Sontige Einnahmen im ID > Bereich möglich? > > Vielen Dank für die Hilfe.
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