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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, wenn folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: > - keine gesonderte schriftliche > Vertragsvereinbarung besteht > - die Sportler allein aufgrund ihrer > mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen tätig werden > - und dass über die sportlichen Aktivitäten hinaus > keine intensive Mitarbeit nach Anordnung des > Vereins erfolgt > > Wenn Einzelnachweise vorgelegt werden, die einen > höheren Aufwand belegen, kann auch bei höheren > Zahlungen eine sozialversicherungsrechtlich > relevante Beschäftigung verneint werden. Umgekehrt > können Zahlungen bis zu dieser Grenze > sozialversicherungspflichtig sein, wenn der > wirkliche Aufwand offensichtlich geringer ist und > die die Vergütung nicht lediglich zur sportlichen > Motivation oder zur Vereinsbindung gewährt wird.
www.vereinsknowhow.de
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