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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Daniel schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Heisst das, wenn sich aus der EÜR ein Verlust > > ergibt, könnte ich den mit den freien Rücklagen > > "auffangen" und gebe demnach als Abgang der > > Rücklage die Höhe des Verlustes an? > > > > # Ja, die Rücklagen müssen ja dem tatsächlichen > > Vermögen entsprechen. Ein Verlust wird deswegen > > regelmäßig zu einer Verringerung der Rücklagen > > führen. > > Wird dann der gesamte Verlust abgebildet oder nur > die Differenz bis zum Wert des Vermögens? > > Angenommen, man hätte in 2020 einen Verlust von > 50T € und das Vermögen danach beträgt 100 T€. Die > freie Rücklage aus den Vorjahren betrug 125T €. > Verringere ich die Rücklage um die 50 T € Verlust > oder nur um 25T €, um den Wert des Vermögens zu > entsprechen? > > Ich entschuldige die detaillierten, leicht naiven > fragen, aber werde grade zum ersten Mal mit dem > Thema Rücklagenauflösung konfrontiert.
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