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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Heisst das, wenn sich aus der EÜR ein Verlust > ergibt, könnte ich den mit den freien Rücklagen > "auffangen" und gebe demnach als Abgang der > Rücklage die Höhe des Verlustes an? > > # Ja, die Rücklagen müssen ja dem tatsächlichen > Vermögen entsprechen. Ein Verlust wird deswegen > regelmäßig zu einer Verringerung der Rücklagen > führen.
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