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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann hier von einer selbständigen Tätigkeit > ausgegangen werden oder kommt man in den Bereich > Arbeitsnehmer, so dass ein Teil der Zahlung als > Minijob zu behandeln wäre? > > # Eine Selbstständigkeit kann hier schwerlich > behaupten. Die Abrechnung ist also: 70 Euro > Freibetrag + 110 Euro Minijob. > > > Da Reinigungsmittel usw. gestellt werden, ist es > auch keine Aufwandsentschädigung, sondern Entgelt > für die (Zeit-)Leistung. > > # Auch aus diesem Grund sehe ich keine > selbstständige Tätigkeit.
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