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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich verstehe den Ansatz jetzt tatsächlich nicht. > Der Freibetrag ders § 24 KStG bezieht sich ja auf > Gewinne des Vereins. > Die Besteuerung der Ausschüttung dagegen auf die > Mitglieder. Bei Kapitalgesellschaften wird ja > grundsätzlich doppelt besteuert: der Gewinn bei > der Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttung > beim Gesellschafter
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