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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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abx4326 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und zuerst schon einmal vielen Dank für die > prompte Antwort. > > Der Freibetrag greift ja bei der Besteuerung des > Ertrages des Vereins – Also auf Ebene des > Vereins. > Wenn die oben genannten Leistungen solche sind die > nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu versteuern sind > widerspricht das eigentlich der Regelung zum > Freibetrag. Hier sind nämlich nur solche > Körperschaften in § 24 KStG genannt, bei denen > die „Ausschüttungen“ zu Erträgen nach § 20 Abs. 1 > Nr. 1 und 2 EStG führen. Oder mache ich da einen > Denkfehler?
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