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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich sehe ich das auch so. > Zwar können die Zahlungen an die Mitglieder auch > Sonstige Einküfte sein, für die dann der > Freibetrag von 256 Euro gilt. Ich sehe hier aber > keine entsprechenden Grundlage dafür (z.B. > ehrenamtliche Tätigkeit, pauschaler > Aufwandsersatz). > Der Körperschaftsteuerfreibetrag gilt durchaus. Er > beträfe aber ohnehin nur Erträge aus > wirtschaftlichen Einnahmen, nicht die (verdeckten) > Gewinnausschüttungen.
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