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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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abx4326 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Forengemeinde, > > ich habe folgende Frage: > > Zum Sachverhalt: > Es geht um einen rechtsfähigen, nicht > gemeinnützigen Verein. Der Verein organisiert > regelmäßig Feste und Feiern. Die daraus erzielten > Einkünfte werden genutzt um den Mitgliedern des > Vereins bei besonderen persönlichen Anlässen > Sachgeschenke zukommen zu lassen und darüber > hinaus Ausflüge für die Mitglieder des Vereins zu > organisieren. > > Meiner Meinung nach handelt es sich bei den > Leistungen die der Verein auskehrt um solche > Leistungen die Kapitalertragsteuerpflichtig sind > gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Liege ich mit meiner > Auffassung da richtig? > > Wenn dem so ist stellt sich für mich die Frage, ob > dem Verein im Rahmen der Besteuerung der > Freibetrag in Höhe von 5.000 € nach § 24 KStG > gewährt werden kann. Hier sind in Nummer 1 nur > solche Körperschaften aufgeführt, bei denen die > Leistungen zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 > Nr. 1 führt. > > LG
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