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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn das Essen unentgeltlich ausgegeben wird, > fällt das in den ideellen Bereich, sonst in den > wirtschaftlichen. > Die Verpflegung gilt als Annehmlichkeit bei > besonderen Arbeitseinsätzen und ist bis 60 Euro > lohnsteuerfrei.
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