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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Alles was ich mindestens einmal im Zweckbetrieb > > genutzt habe als Leihausrüstung (quasi > > Anlagevermögen) und verbucht habe verkaufe ich > bei > > Weiterverkauf zu 7% Mwst. > > > > # Nein, das Sachvermögen muss schon den > > Zweckbetrieb überwiegend zugeordnet sein, also > > überwiegend dort genutzt worden sein > > Wie definiert sich denn da genau überwiegend? > Ich habe jetzt z.B. einen Artikel vor drei Monaten > gekauft und im Zweckbetrieb genutzt und verbucht. > Ich habe mir quasi das Kaufdatum in meiner > Equipment notiert. > Reichen drei Monate aus oder wie ist da die > Rechtslage? > Richtig ist aber gebrauchtes Sachvermögen mit 7% > auszuweisen? > > > Ich habe teilweise neue Ware dabei, die ich > erst > > im Zweckbetrieb verbuche als Leihausrüstung und > > die ich dann falls sie jemandem passt direkt > oder > > später weiterverkaufe. > > Da wäre ich doch in Konkurrenz zum normalen > Handel > > und im WB oder wie ist das einzuordnen? > > > > # Wenn der Weiterverkauf regelmäßig geplant > ist, > > ist das kein Zweckbetrieb. > > Die Zuordnung erfolgt dann prognostisch. > > Prognostizieren ist da super schwierig. > Ich soll ja zeitnah buchen > Deswegen die Idee das über eine Korrekturbuchung > abzubilden. > > Geht das, dass man erst alles mit im Zweckbetrieb > verbucht wo die Verwendungslage unklar ist und > dann zum Jahresende schaut, was aus dem > Zweckbetrieb an Sachvermögen rausgegangen ist? > im Laufe des Jahres würde ich die Einnahmen jenach > Verweildauer dem WB oder ZW zuweisen und das > entsprechend mit 7 oder 19 Prozent auf der > Rechnung ausweisen und dann eine Korrekturbuchung > macht der Ausgaben im Zweckbetrieb für den Anteil > des Teils, der in den WB fällt? > Oder wir ist da die sinnvollste Vorgehensweise?
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