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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Alles was ich mindestens einmal im Zweckbetrieb > genutzt habe als Leihausrüstung (quasi > Anlagevermögen) und verbucht habe verkaufe ich bei > Weiterverkauf zu 7% Mwst. > > # Nein, das Sachvermögen muss schon den > Zweckbetrieb überwiegend zugeordnet sein, also > überwiegend dort genutzt worden sein > > > Ich habe teilweise neue Ware dabei, die ich erst > im Zweckbetrieb verbuche als Leihausrüstung und > die ich dann falls sie jemandem passt direkt oder > später weiterverkaufe. > Da wäre ich doch in Konkurrenz zum normalen Handel > und im WB oder wie ist das einzuordnen? > > # Wenn der Weiterverkauf regelmäßig geplant ist, > ist das kein Zweckbetrieb. > Die Zuordnung erfolgt dann prognostisch. > > Der dritte Fall den ich habe ist für mich klar. > Ich kaufe neue Ausrüstung zum Zwecks des direkten > Weiterverkaufs. Ich bin quasi Zwischenhändler. Da > bin ich dann automatisch im WB. > > # Ganz richtig.
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