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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der Verkauf von Anlagevermögen wird > grundsätzlich > > dem Bereich zugeordnet, in dem es verwendet > wird. > > Der Verkauf wird also nicht im > steuerpflichtigen > > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht, > sondern > > im Zweckbetrieb. > > Hallo Herr Pfeffer, > vielen Dank für die Rückmeldung. > > Verstehe ich das dann korrektt? > Alles was ich mindestens einmal im Zweckbetrieb > genutzt habe als Leihausrüstung (quasi > Anlagevermögen) und verbucht habe verkaufe ich bei > Weiterverkauf zu 7% Mwst (?) und verbuche es im > Zweckbetrieb als Einnahmen? > > Darauf aufbauend habe ich folgenden Fall > Ich habe teilweise neue Ware dabei, die ich erst > im Zweckbetrieb verbuche als Leihausrüstung und > die ich dann falls sie jemandem passt direkt oder > später weiterverkaufe. > Da wäre ich doch in Konkurrenz zum normalen Handel > und im WB oder wie ist das einzuordnen? > > Der dritte Fall den ich habe ist für mich klar. > Ich kaufe neue Ausrüstung zum Zwecks des direkten > Weiterverkaufs. Ich bin quasi Zwischenhändler. Da > bin ich dann automatisch im WB. > > Vielen Dank für den Input
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