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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
V. Richter schrieb: ------------------------------------------------------- > In 2019 haben wir keine freie Rücklagen gebildet. > Kann ich in 2020 neben der freien Rücklagen > (Höchstbetrag) zusätzlich den Höchstbetrag von > 2019 einbuchen? Oder kann ich in einem Jahr immer > nur den Höchstbetrag nehmen und den Vortrag vom > Vorjahr nur einbuchen, wenn ich den Höchstbetrag > nicht ausschöpfen kann? > Vielen Dank für eine erhellende Erklärung.
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