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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich vermute die Artikel kommen aus Betrieb, der > als Zweckbetriebnach nach § 68 Nr. 3 AO begünstigt > ist. > Diese Steuermäßigung gilt nur für diesen Betrieb, > nicht für Wiederverkäufer. Sie müssen also den > Regelsteuersatz berechnen.
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