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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn Sie nicht bilanzieren, wird die Umsatzsteuer > zunächst als Aufwand gebucht und bei der > Erstattung als Ertrag. Das ist das übliche > Verfahren bei der EÜR. Nur ein Bilanzierer müsste > das über ein Forderungskonto zur Umsatzsteuer > abbilden.
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