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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag zusammen, > > wir kaufen ab und an im Ausland Ware ein. > Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt. > Wenn Eust anfällt können wir diese zurück > erhalten, wenn es einen Ausgangsumsatz gibt im > Wirtschaftlichen Bereich oder im Zweckbetrieb. > > Ich überweise aktuell die Eust an den > Kurierdienstleister. > Nun meine Frage, wo ich mir recht unschlüssig > bin. > Wie muss ich das buchhalterisch abbilden? > Das ist ja kein Aufwand, wenn ich den Betrag über > die Ust Voranmeldung zurück erhalte. > > Ich würde ein Finanzkonto eröffnen das ich als > "Verrechnungskonto" nehmen würde. > > Meine Buchung sähe wir folgt aus > 1) -46,06 aufs Finanzkonto Eust vom Finanzkonto > Bank aus (wäre dann quasi mein Vermögen > 2) bei Zurückzahlung durchs Finanzamt +46,06 vom > Finanzkonto Eust an das Finanzkonto Bank. > > So wäre dann eine 0 am Ende auf dem Finanzkonto > Eust. > Wenn ich die nicht zurück bekomme bspw durch die > Verwendung im idellen Bereich würde ich es gleich > als Aufwand buchen. > > Ist diese vorgehensweise so richitg?
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