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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das heißt, sobald ich bei Trainingslagern mit > Programm (Personengruppe unabhängig) mit > Unkostenbeitrag Einnahmen erziele muss das im > Verein in den Zweckbetrieb? > > # Ja > > Dann als Erlöse Ust frei nach § 4 Nr. 22b UStG. > > # Ja > > Den entsprechenden Anteil, der Kosten, die der > Verein trägt geht dann in den idellen Bereich? > > # Ja > > Bei den Ausgaben/Kosten darf ich dann Vorsteuer > auch anteilig ziehen? > > # Nein, weil die Einnahmen umsatzsteuerfrei sind.
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