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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Da wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden > > (Teilnehmerbeitrag für die Unterkunft), fällt > die > > Veranstaltung nur teilweise in den ideellen > > Bereich. Entsprechend müssen die Kosten > aufgeteilt > > werden. Hier bietet sich eine Aufteilung > > entsprechend der Einnahmen an (2.000 zu 1.000, > > also zwei zu eins). > > > > Es kommt nicht auf die Zuordnung zum Jugend- > oder > > Erwachsenensport an, sondern darauf, ob > > wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden. > > Umsatzsteuerfrei sind die Einnahmen in beiden > > Fällen nach § 4 Nr. 22b UStG. > > Das heißt, sobald ich bei Trainingslagern mit > Programm (Personengruppe unabhängig) mit > Unkostenbeitrag Einnahmen erziele muss das im > Verein in den Zweckbetrieb? > Dann als Erlöse Ust frei nach § 4 Nr. 22b UStG. > > Den entsprechenden Anteil, der Kosten, die der > Verein trägt geht dann in den idellen Bereich? > > Bei den Ausgaben/Kosten darf ich dann Vorsteuer > auch anteilig ziehen?
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