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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden > (Teilnehmerbeitrag für die Unterkunft), fällt die > Veranstaltung nur teilweise in den ideellen > Bereich. Entsprechend müssen die Kosten aufgeteilt > werden. Hier bietet sich eine Aufteilung > entsprechend der Einnahmen an (2.000 zu 1.000, > also zwei zu eins). > > Es kommt nicht auf die Zuordnung zum Jugend- oder > Erwachsenensport an, sondern darauf, ob > wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden. > Umsatzsteuerfrei sind die Einnahmen in beiden > Fällen nach § 4 Nr. 22b UStG.
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