Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann der Verein, auf Antrag einzelner Mitglieder, > auf den Einzug der Beiträge für Q2 verzichten? > Dies möchten wir unseren Mitgliedern nämlich als > Option anbieten. > In unserer Vereinssatzung steht folgendes drin: > "Ein Mitglied kann aufgrund persönlicher oder > familiärer Gründen das Ruhen seiner Mitgliedschaft > schriftlich beim Vorstand beantragen. Während des > Ruhens sind die Rechte und Pflichten des Mitglieds > ausgesetzt." > > # Da die Satzung das ausdücklich regeln, kann es > da keine Bedenken geben- > > Frage 2: > Wir müssen laut Satzung im ersten Quartal des > Jahres eine MV einberufen. Können wir diese > zeitlich verschieben? Auf eine Onlineveranstaltung > möchten wir verzichten. > > # Ja, das "Corona-Gesetz" erlaubt das audrücklich, > solange die Pandemieauflagen bestehen. > > Frage 3: > Ist ein gemeinnütziger Fußballverein dazu > berechtigt, seinen aktiven Fußballspielern eine > Aufwandsentschädigung zahlen? Dies kann z.B. eine > Einsatzprämie i.H.v. 50€ sein oder eine pauschale > Vergütung i.H.v. 150€ monatlich. > > # Ja, das ist zulässig. In der Höhe ist ein > pauschaler Aufwandsersatz sogar > sozialversicherungsfrei.
www.vereinsknowhow.de
.