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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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nina_bauer77 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort. > > # Startgelder und Teilnahmegebühren für die aktive > Teilnahme sind ein Zweckbetrieb . > Die verschiedenen Einnahmen müssen also aufgeteilt > werden. > > Das bedeutet ich verbuche die vereinnahmten > Startgelder/Teilnahmegebühren unter Zweckbetrieb > USt-frei (Konten 5700 ff.) weil sie ja nach § 4 > Nr. 22b USt-frei sind mit der Folge, dass ich aus > sämtlichen Aufwendungen, die diesem Bereich > zuzuordnen sind, auch keinen Vorsteuerabzug habe?
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