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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe gelesen, dass es für die o.a. Zuwendungen > einen Satz von 40 (ggf. 60 Euro) gibt (oder max. > der Jahresbeitrag), den man seinen Mitgliedern pro > Jahr pro Kopf als "Zuwendung" (Geschenke, > Ausflüge, Feiern) zukommen lassen darf, ohne dass > man Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommt > (Orientierung an den Lohnsteuerrichtlinien). > > # Das ist richtig. Leider gibt es hier keine > einheitlichen Vorgaben. Nur einige > Länderministerien haben sich dazu konkret > geäußert. NRW nicht. Es werden teils nur 40 Euro > akzeptiert. Auch die Begrenzung auf die > Beitragshöhe ist nicht einheitlich geregelt. > > Geldgeschenke sind demnach nicht erlaubt. Wie ist > es, wenn wir unseren Mannschaften am Saisonende > einen Zuschuss zur Mannschaftstour oder einem > Mannschaftsabend oder zur freien Verfügung > zukommen lassen wollen? Geht das, wie ist das zu > verbuchen oder was gibt es für Alternativen? > > # Hier liegt zunächst ein Denkfehler vor. Die > Mannschaft ist Teil des Vereins. Die Frage ist > also nicht, was die Mannschaft bekommt (das Geld > bleibt soweit noch im Verein), sondern was die > Mannschaft damit macht. > > Wenn wir 300 Mitglieder haben und mit 40 Euro pro > Person rechnen, kann ich die max. 12000 Euro dann > zum Beispiel in Form von Gutscheinen oder einer > Feier auch einem ausgewählten Kreis (z.B. alle > Spieler) zukommen lassen oder müssen grundsätzlich > alle Mitglieder die Möglichkeit haben, diese > Zuwendung zu nutzen? > > # Die Zuwendungen müssen nicht an alle Mitglieder > gehen. Das wäre ja ein Art Beitragsrückgewähr und > sicher problematisch. U.a. zielt die > Annehmlichkeitengrenze auf besondere Einsätze. Es > ist also völlig in Ordnung, wenn nur ein Teil der > Mitglieder die Zuwendung bekommt..
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