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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Tommy schrieb: ------------------------------------------------------- > Schönen Guten Morgen! > > wir sind ein gemeinnütziger Sportverein in NRW. > Ich habe gelesen, dass es für die o.a. Zuwendungen > einen Satz von 40 (ggf. 60 Euro) gibt (oder max. > der Jahresbeitrag), den man seinen Mitgliedern pro > Jahr pro Kopf als "Zuwendung" (Geschenke, > Ausflüge, Feiern) zukommen lassen darf, ohne dass > man Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommt > (Orientierung an den Lohnsteuerrichtlinien). > > Dazu drei Fragen: > > Ist das soweit erst mal richtig? > > Geldgeschenke sind demnach nicht erlaubt. Wie ist > es, wenn wir unseren Mannschaften am Saisonende > einen Zuschuss zur Mannschaftstour oder einem > Mannschaftsabend oder zur freien Verfügung > zukommen lassen wollen? Geht das, wie ist das zu > verbuchen oder was gibt es für Alternativen? > > Wenn wir 300 Mitglieder haben und mit 40 Euro pro > Person rechnen, kann ich die max. 12000 Euro dann > zum Beispiel in Form von Gutscheinen oder einer > Feier auch einem ausgewählten Kreis (z.B. alle > Spieler) zukommen lassen oder müssen grundsätzlich > alle Mitglieder die Möglichkeit haben, diese > Zuwendung zu nutzen? > > Vielen lieben Dank vorab und bleiben Sie gesund!!!
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