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Steuern und Buchführung
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Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > vielen Dank für die schnelle Antwort. > > eine Nachfrage bezüglich der Umsatzsteuerpflicht > im Jahr 2020. > Müsste die Umsatzsteuerpflicht nicht erst in 2021 > beginnen, denn die Umsatzsteuergrenze für die > Kleinunternehmerregelung ist ja in 2020 auf 22.000 > Euro erhöht worden. > > Somit ist aus sicht des Jahres 2020: > Umsatz Vorjahr ( 2019 = 19000 Euro) nicht höher > als 22000 und im laufenden Jahr (2020 = 24000 > Euro) kleiner als 50000 Euro. > > > Mi freundlichen Grüßen > > Akin Yanik
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